- Barzahlungspreis
- Begriff bei ⇡ Abzahlungsgeschäften, Preis der Ware, den der Käufer zu entrichten hätte, wenn spätestens bei Übergabe der Sache der Preis in voller Höhe fällig wäre (§ 502 I Nr. 1 BGB).- Gegensatz: ⇡ Teilzahlungspreis.
Lexikon der Economics. 2013.