Barzahlungspreis

Barzahlungspreis
Begriff bei  Abzahlungsgeschäften, Preis der Ware, den der Käufer zu entrichten hätte, wenn spätestens bei Übergabe der Sache der Preis in voller Höhe fällig wäre (§ 502 I Nr. 1 BGB).
- Gegensatz:  Teilzahlungspreis.

Lexikon der Economics. 2013.

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